Erfahrung schon seit 1987
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

IMPINGEMENT-SYNDROM
(Impingement-Syndrom der Schulter)

7. Schulterschmerzen
---7.3 Periarthritis humeroscapularis
--------7.3.1 Impingement-Syndrom (chronisches)
--------7.3.2 Schultersteife

Unter einem Impingement-Syndrom versteht man eine Schmerzsymptomatik als Folge der Einklemmung oder Verdrängung von Gewebestrukturen durch andere Gewebe, z.B. durch degenerativ veränderte Bänder oder Muskeln. Bekannt ist das Impingement-Syndrom beim älteren Menschen im Bereich des Acromions (= Rabenschnabelfortsatz) des Schultergelenk s.

Das Impingement -Syndrom im Schulter bereich ist ein Engpaß-Syndrom (= Krankheitszeichen bei einer Einengung) bei dem die Sehnen der Mus keln, die das Schultergelenk bewegen, zu wenig Platz haben. Ihr Gleitraum ist durch Knochenvorsprünge und eine Vielzahl von Sehne n im Bereich unterhalb der Schulterhöhe eingeschränkt. Aufgrund der Enge führen an sich wenig belastende Faktoren rasch dazu, daß die Sehnen aneinander oder an den Knochen reiben und sich entzünden, teilweise unter Einbezug des Schleimbeutels. Fast immer vorhandene Durchblutungsstörungen begünstigen die Entzündungsreaktion.
Typische Anzeichen sind Schulterschmerz
en, die vor allem nachts sowie beim Anheben des
Arm es auftreten.

Unter dem Überbegriff Periarthritis humeroscapularis werden verschiedene schmerzhafte Krankheitszeichen in der Umgebung des Schultergelenk s zusammengefaßt, so z.B. das Impingement-Syndrom oder auch Affektionen (= Störungen) des Akromiohumeral gelenk es (= Gelenk zwischen dem Oberarm knochen und einem Ausläufer des Schulter blatts) oder Störungen / Läsionen (meist Gewebszerreißungen) der Rotatorenmanschette (= die aus den Oberarm dreh muskeln subscapularis, supra- u. infraspinatus, teres major et minor bestehende Muskel manschette des Schulter gelenk es).
Die sog. steife Schulter entsteht durch eine Proliferation (= Vermehrung von Gewebe durch Wucherung oder Sprossung, meist im Rahmen einer En tzündung) und Verklebung des Gleitgewebes zwischen dem
Gelenk kopf des Oberarmknochens und dem Schulterdach. Ursächlich sind wiederholte Reizungen / Entzündungen der Bursa (= Schleimbeutel) subacromialis (= unter dem platten Ausläufer der Schulter blattgräte, dem Dach des Schultergelenk s gelegen) sowie der Sehne nansätze der Rotatoren (= Ober arm dreh muskeln).
Die Patienten klagen über eine schmerzhafte
Bewegungseinschränkung (Bewegungsschmerzen) im Schultergelenk.

Für Schulterschmerzen gibt es noch andere Schmerzursachen, die in die differentialdiagnostischen Erwägungen (= was sonst noch an Schmerzkrankheiten in Betracht kommen könnte) mit einbezogen werden sollten:

  1. Schulter schmerzen aufgrund entzündlicher (rheumatischer) Störungen (Omarthritis) oder

  2. degenerativer (= abnutzungsbedingter) Veränderungen (Arthrose)

  3. Schulter-Hand-Syndrom: Nicht selten gehen Schmerzen von einzelnen Gelenk en in der Schulter - Arm -Region aus und strahlen dann in den gesamten Bereich aus, so daß es schwierig werden kann, den primären Schmerzherd überhaupt zu finden (Debrunner 1988). Häufig liegt aber eine Kombination einer Periar thritis humerosca pularis (siehe weiter unten) mit einer Sudeck-Dystrophie (= schmerzhafte Organstörung) der Hand vor, deshalb auch die Bezeichnung "Schulter-Hand-Syndrom".
    Typischerweise besteht ein Ruheschmerz mit Schmerzverstärkung bei Belastung. Manchmal treten begleitend vegetative Krankheitszeichen wie Kälte, Zyanose
    (= bläuliche Verfärbung der Haut) oder Schwitzen auf, so daß die Unterscheidung von einer Sud eckschen Dys trophie schwerfällt, besonders wenn Gewebsatrophien (= Gewebsschwund) vorhanden sind. Wenn die Zyanose im Vordergrund steht, ist auch an Raynaud Krankheit zu denken.

  4. Die sog. Frozen-shoulder tritt meist bei älteren Erwachsenen auf. Es liegt eine unspezifische Entzü ndung der Schultergelenk kapsel vor, durch die die Kapsel allmählich schrumpft und zu einer Bewegungseinschränkung führen kann. Häufig tritt die Schultersteife als Folge einer Ruhigstellung bei einem Schul ter-Ar m-Syndrom, einer Zervikobrachialgie oder einer Periar thritis humerosca pularisauf.

  5. Mittleres Halswirbelsäulensyndrom: Im Rahmen einer Störung im Bereich der mittleren Halswir belsäule kann es im Sinne eines sog. Projektionsschmerz es auch zu Schulterschmerzen kommen, meist aber mit Schmerzen im Bereich der Halswirbel 3, 4 u. 5 vergesellschaftet.
    Bei einem radikulären Syndrom
    (= Krankheitszeichen infolge einer Nervenstörung, Nervenschädigung) treten Störungen der Nerven funktion in Form von herabgesetzter Empfindung und/oder Lähmungen von Schulterblattmuskeln (z.B. M. levator scapulae) auf.

Schmerzbehandlungen beim Impingement-Syndrom:
Verbleiben trotz einer krankheitsspezifischen Behandlung Schmerzen in der Schulter, so eignen sich zur Behandlung folgende Maßnahmen, wobei Dauerschmerzen praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren erfordern. Häufig sind die schmerztherapeutischen Behandlungsmethoden bei verschiedenen Grundkrankheiten die gleichen, da sie sich nach dem Schmerz und seiner Ausdehnung und nicht mehr vorrangig nach seiner Ursache richten.

Medikamentöse Schmerzbehandlung:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können auch bei einem Impingement-Syndrom zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch diesen Schmerzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.
Bei einer entzündlichen Schmerzursache sind wiederholte Cortison-Einspritzungen hilfreich.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) beim Impingement-Syndrom (chronisches):
Bei anhaltenden Schmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden.
Insbesondere beim
Impingement-Syndrom ist eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden. Dabei wird das Schultergelenk wiederholt (stationär bei uns zwei mal täglich) großzügig perikapsulär (= um die
Gelenkkapsel herum) infiltriert.
Das
Schulter
gelenk kann auch mit "Zeel" umspritzt werden, was manchen Patienten mit "homöopathischer" Grundeinstellung sehr entgegen kommt.
Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten
(= kleine Reizzonen hpts. in der
Muskulatur) im Schulterbereich nach vorheriger Identifizierung derselben.
Als nächst höhere Therapiestufe kommen wiederholte Blockaden
(= Betäubungen) des Nervus suprascapularis in der Incisura suprascapularis (= kleine Kerbe am Oberrand des Schulterblattes) in Frage. Über diesen Nerv werden die Schmerzempfindungen aus dem Schulterbereich fortgeleitet.
Bei hartnäckigen und heftigen Schmerzen hat sich die sog. kontinuierliche, retrograd hohe Betäubung des Plexus brachialis
(= Armnervengeflecht) mit Katheter sehr bewährt. Dabei wird ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) vorübergehend (ca. 10-14 Tage lang) nahe der Achselhöhle in die Nervenscheide des Armnervengeflechts eingepflanzt und innerhalb derselben noch weiter nach oben vorgeschoben. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. Während dem Einspritzen und noch kurze Zeit danach wird der Oberarm mit einer Manschette abgestaut, so daß die Betäubungsmittellösung innerhalb der Nervenscheide nach oben getrieben wird und so auch im Schulterbereich schmerzlindernd wirken kann. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert, die entzündlichen oder auch degenerativen (= abnutzungsbedingten) Prozessen nachhaltig entgegenwirkt.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.

Zur Schmerztherapie beim Impingement-Syndrom kann auch die kontinuierliche, interskalenäre (= zwischen Mus keln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des Plexus brachialis durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.

Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier

Physikalische Schmerztherapie beim Impingement-Syndrom (chronisches) der Schulter:

Auch eine Elektrostimulation kann beim Impingement-Syndrom eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator (TENS) hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die Elektroden werden paarig über dem Gelenk aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden.
Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit einem schmerzhafte
Impingement-Syndrom empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls Gelenkschmerzen lindern.
Die Verordnung von Massagen ist auch bei diesem Schmerzsyndrom
nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist beim
Impingement-Syndrom aber die heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, Gelenkfunktionen zu fördern bzw. zu erhalten.
Auch die Magnetfeldtherapie kann anhaltend schmerzlindernd wirken.

Andere Maßnahmen zur Schmerztherapie beim Impingement-Syndrom der Schulter (chronisches):

Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur bei einem Schmerz im Schul tergelenk
nicht unerwähnt bleiben.
Hypnoide
(= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind im Rahmen der psychologischen Schmerztherapie eine sinnvolle Ergänzung. Auch ein ein Schmerzbewältigungstraining ist hilfreich.

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.

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Aktualisiert:>12.03.2009</> kusb&
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